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eFristverlängerung

Der Onlinedienst eFristverlängerung ermöglicht Privatpersonen und Einzelunternehmen die elektronische Verlängerung der Einreichefrist für die Steuererklärung, ohne dass Sie sich am ePortal - der Plattform für alle anderen Online-Dienstleistungen - zwingend anmelden müssen. Mit folgendem Link kann die eFristverlängerung aufgerufen werden:

eFristverlängerung

 

Vorgehen Fristverlängerung

Um eine Fristverlängerung für das Einreichen der Steuererklärung beantragen zu können, müssen die folgenden vier Schritte durchgeführt werden:

  1. Einstieg: Den Einstieg zur eFristverlängerung finden Sie unter obenstehendem Link, über die Verwaltungsabteilung Steueramt oder den Schnellzugriff auf der Startseite der Homepage
  2. Zugangsdaten erfassen: Um eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person gewährleisten zu können, müssen die entsprechenden Zugangsdaten erfasst werden. Die notwendigen Zugangsdaten wie Register-Nr., Passwort und Steuerperiode finden Sie auf der Vorderseite Ihrer Steuererklärung (eService).
  3. Verlängerungsdatum erfassen: Das gewünschte Verlängerungsdatum kann entweder direkt im vorgesehenen Feld oder über eine Kalender erfasst werden. Nicht zu vergessen ist die Markierung der zutreffenden Begründung! Anschliessend kann das Gesuch eingereicht werden.
  4. Bestätigung der Fristverlängerung: Die Fristverlängerung wird elektronisch an Ihr Steueramt übermittelt. Auf Wunsch können Sie die Bestätigung über die Druckvorschau erstellen und ausdrucken (sollte die elektronische Verarbeitung fehlschlagen, wenden Sie sich bitte an das Steueramt Feuerthalen).

Zur Information: Mit der Eingabe Ihrer Steuerregister-Nummer werden nachfolgende Prüfungen vorgenommen. Trifft einer dieser Punkte zu, wird die elektronische Verlängerung verweigert:

  • Ist die Einreichung der Steuererklärung für die laufende Periode bereits erfolgt?
  • Wurde bereits eine definitve Veranlagung oder Abrechnungsgrundlage für die laufende Steuerperiode vorgenommen?
  • Hat das Steueramt eine manuelle Sperre für Fristverlängerungen gesetzt?
  • Gibt es bereits eine erste Mahnung zur Einreichung der Steuererklärung in der aktuellen Steuerperiode?
  • Ist die Einreichefrist bereits abgelaufen?