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Nachhaltigkeit

Energiepolitische Rahmenbedingungen

Pariser Abkommen

Das Übereinkommen von Paris, welches an der Klimakonferenz in Paris 2015 verabschiedet wurde, wurde im Oktober 2017 von der Schweiz ratifiziert. Dieses gibt vor, bis 2030 die Treibhausgasemissionen um 50% gegenüber 1990 zu reduzieren.

Bundesvorgaben  

Gemäss Bundesverfassung sind Bund und Kantone zur nachhaltigen Entwicklung verpflichtet.

Der Bundesrat hat im August 2019 entschieden, das Ziel des Pariser Abkommens nochmals zu verschärfen: ab dem Jahr 2050 soll die Schweiz unter dem Strich keine Treibhausgasemissionen mehr ausstossen. Damit will die Schweiz dem international vereinbarten Ziel entsprechen, die globale Klimaerwärmung auf maximal 1,5°C gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Als langfristige Vision strebt der Bund somit bis zum Jahr 2050 die 2000-Watt-Gesellschaft und "Netto Null" Treibhausgasemissionen an.

Kanton Zürich

Im Kanton Zürich  sind die energiepolitischen Grundsätze in Art. 106 der Kantonsverfassung verankert:

  • «Der Kanton schafft günstige Rahmenbedingungen für eine ausreichende, umweltscho­nende, wirtschaftliche und sichere Energieversorgung.»
  • «Er schafft Anreize für die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energie und für den rati­onellen Energieverbrauch.»
  • «Er sorgt für eine sichere und wirtschaftliche Elektrizitätsversorgung.»

Das aktuelle Energiegesetz des Kantons Zürich datiert vom 19. Juni 1983 und wurde per 1. Juli 1986 in Kraft gesetzt. Im Jahr 2009 hat der Kantonsrat das Energiegesetz ergänzt, mittlerweile komplett revidiert. Es wird der Stimmbevölkerung zum Entscheid anlässlich des Urnengangs vom 28. November 2021 vorgelegt. Das damit verfolgte Ziel ist es insbesondere, die von den Energiedirektoren verabschiedeten Mustervorschriften der Kantone im Energiebe­reich (MuKEn 2014) umzusetzen.

Die Rechtsgrundlagen für energieplanerische Arbeiten sind im kantonalen Energiegesetz bzw. der Energieverordnung sowie im Planungs- und Baugesetz enthalten.

Die planerischen Festlegungen zur Wärme- und Stromversorgung sind im kantonalen Ener­gieplan dargestellt. Die kantonal bedeutenden Inhalte daraus sind auch im kantonalen Richtplan festgelegt. Gemäss diesem legen die Gemeinden im kommunalen Energieplan jene Ge­biete fest, welche durch die im kantonalen oder regionalen Richtplan bezeichneten Abwärme-quellen oder Erdgastransportleitungen ab 5‘000 MWh versorgt werden sollen. Die Nutzung von Abwärme oder erneuerbarer Energie hat bei vertretbarer Wirtschaftlichkeit Priorität. Die bestehenden Infrastrukturen sind dabei zu berücksichtigen und die Koordination mit den Nachbargemeinden sicherzustellen.

Kommunales Energiekonzept und Energieplanung

Die Gemeinde Feuerthalen hat mit ihrem Energiekonzept ihre energiepolitischen Grundsätze und Ziele in einem Bericht festgehalten und Handlungsfelder mit konkreten Massnahmen aufgezeigt, mit denen die Ziele aufgrund einer Wirkungseinschätzung erreicht werden können. Grundlage bietet eine Analyse der Ausgangssituation und der lokalen Potenziale. Ziel ist es, Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern zu gewinnen und den Energieverbrauch auf ein nachhaltiges Mass zu reduzie­ren.

Bestandteil des vorliegenden Energiekonzepts ist auch eine kommunale Energieplanung. Eine Energieplanung beinhaltet räumlich festgesetzte energiepolitische Grundsätze zur zukünftigen Energieversorgung. Sie besteht aus einer Karte mit räumlichen Festlegungen und wichtigen Informationen sowie einem Planungsbericht, der im vorliegenden Bericht integriert ist. Der Be­richt enthält Angaben zur Situationsanalyse, Zielsetzungen, Interessensabwägungen, Wir­kungsabschätzung und Massnahmen (teilweise verbindlich, Zeithorizont für Umsetzung max. 15 Jahre). In der Karte wird folgendes festgehalten:

  • Prioritätsgebiete für bestehende ortsgebundene Abwärme- und Umweltwärmequellen sowie leitungsgebundene Energieträger
  • Erwartungsgebiete für erwartete ortsgebundene Abwärme- und Umweltwärmequellen ungeplante leitungsgebundene Energieträger
  • Standortssicherungen für Anlagen und Infrastrukturen

Die Inhalte des Energiekonzeptes und der darin enthaltenen Energieplanung sind behörden­verbindlich. Sie können z.B. in einer Nutzungsplanung, Gestaltungsplanung oder Richtplanung umgesetzt werden.

Individuelle Massnahmen

Im Bericht «Kommunale Energieplanung und Energiekonzept» wurde unter anderem eine Analyse des gegenwärtigen Energiebedarfs durchgeführt. Potenzial für Verbesserungen gibt es in allen analysierten Teilgebieten. Erhebliches Potenzial wird insbesondere bei einer Steigerung der Energieeffizienz ausgemacht (Gebäudesanierungen, Optimierungen bei Warmwasser- und Raumwärmeerzeugung). Auch bei der Mobilität könnte der zukünftige Verbrauch mit Effizienzmassnahmen um rund die Hälfte reduziert werden. Das grösste noch wenig genutzte lokale Energiepotenzial liegt jedoch bei der Sonnenenergie, sowohl für die Stromproduktion wie auch für die Solarthermie. Bund und Kanton fördern energetische Sanierungen sowie erneuerbare Heizsysteme finanziell und/oder durch Information und Beratung. Die Gemeinde Feuerthalen hat dazu ein Merkblatt über Beratungs-Möglichkeiten und Förderbeiträge zusammengestellt.

Links

Heizung ersetzen – Klima schützen – Geld sparen: erneuerbar heizen
Förderung & Beratung rund um Energie | Kanton Zürich
Förderung energetische Sanierung im Kanton Zürich | Das Gebäudeprogramm
Wie viel Strom oder Wärme kann mein Dach produzieren?