Mieterwechsel - elektronische Meldung
Gemäss §§ 8 und 10 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) melden Vermieter und Logisgeber der Gemeinde den Ein- und Auszug von Mietern bzw. Logisnehmern.
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Preis: gratis