Navigieren in Feuerthalen

Parkierung (ab 1. Oktober 2017)

Parkieren in Feuerthalen

  • Das Parkplatzbewirtschaftungskonzept der Gemeinde Feuerthalen umfasst die Parkierung am Tage in speziell ausgewiesenen Parkzonen oder auf speziell gekennzeichneten Parkplätzen in der näheren Umgebung der Stadt Schaffhausen sowie die Nachtparkierung auf dem gesamten Gemeindegebiet. 
  • In markierten Parkzonen oder auf Parkfeldern "Parkieren mit Parkscheibe" kann auf weissen Parkfeldern - falls vorhanden - mit einer Parkscheibe werktags (Mo – Sa) zwischen 7.00 und 19.00 Uhr maximal 3 Stunden parkiert werden.
  • Einwohnerinnen und Einwohnern, Gewerbetreibenden und Gästen kann eine Parkbewilligung für eine längere Parkdauer ausgestellt werden. 
  • Wo keine speziellen Zonen, Parkplätze oder Parkverbote signalisiert sind, ist das Parkieren auf weiss markierten Parkplätzen oder wenn keine markierten Parkfelder vorhanden sind, gemäss den Bestimmungen der Strassenverkehrsgesetzgebung - mit Ausnahme der Nachtparkierung - unentgeltlich.

Platzanspruch

  • Weder eine Parkscheibe noch eine Bewilligung beinhaltet einen Anspruch auf einen bestimmten Platz, sie berechtigt den Fahrzeughalter lediglich, das Fahrzeug im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften auf öffentlichem Grund zu parkieren.

Gebühren

  • Die Gebühren für die Parkierungsbewilligungen in den Zonen mit Parkzeitbeschränkung (weisse Zonen) bzw. für die Nachtparkierung wurden wie folgt festgelegt:
Berechtigte

pro Tag

pro Monat

pro Jahr

Einwohner

CHF 5.00

CHF 30.00

CHF 360.00

Gewerbebetriebe & Arbeitnehmende

CHF 5.00

CHF 40.00

CHF 480.00

Besucher

CHF 5.00

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Nachtparkierung

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CHF 30.00

CHF 360.00

  • Gebühren, welche für die Parkierung tagsüber in den Parkierungszonen bezahlt wurden, haben bis zum nächsten Morgen um 7.00 Uhr Gültigkeit. Die Kosten für die Tagesparkierung bzw. für die Nachtparkierung in den Zonen sind damit nur einmal zu entrichten.

Dauer der Gebührenpflicht / Rückerstattung

  • Die Gebühr ist solange zu entrichten, bis der Nachweis erbracht wird, dass keine Bewilligung mehr benötigt wird.
  • Ist ein Fahrzeug während mindestens eines Monats nicht auf öffentlichem Grund parkiert worden, so werden bereits entrichtete Gebühren auf Gesuch hin zurückerstattet. Dabei werden nur ganze Monate berücksichtigt.

Parkierungsbewilligung

  • Eine Parkierungsbewilligung (Tages-, Monats-, Jahresbewilligung oder Nachtparkierungsbewilligung) wird über die Internetseite www.parkingpay.ch/ bezogen.
  • Sämtliche Parkierungsbewilligungen der Gemeinde Feuerthalen sind über dieses Online-Portal zu beziehen.
  • Dazu ist eine einmalige Registrierung bzw. die Erstellung eines Parkgebührenkontos notwendig.
  • In einem Parkgebührenkonto unter www.parkingpay.ch/ können mehrere Fahrzeuge verwaltet werden.
  • Das Konto kann schweizweit eingesetzt werden.

Und so funktioniert es:

Schritt 1:  Registrieren Sie sich unter www.parkingpay.ch/ und eröffnen Sie ein persönliches Parkgebührenkonto.

Schritt 2:  Um eine Parkierungsbewilligung (Tages-, Monats-, Jahresbewilligung) zu kaufen, müssen Sie das Parkgebührenkonto in Ihrem geschützten persönlichen Bereich mit einem entsprechenden Geldbetrag aufladen (per Einzahlung, Kreditkarte, Postcard oder LSV+ bzw. DebitDirect).

Schritt 3: Die gewünschte Parkierungsbewilligung können Sie nun mit dem Guthaben auf Ihrem Konto wie folgt beziehen:

  1. Rufen Sie im Internet www.parkingpay.ch/ auf.
  2. Melden Sie sich bei Ihrem Benutzerkonto mit E-Mail und Passwort an
  3. Wählen Sie die gewünschte Gemeinde im Feld PLZ/Ort aus: > 8245 Feuerthalen
  4. Es erscheint automatisch die Parkzone > 101 Gemeindegebiet Feuerthalen
  5. Klicken Sie mit der Maus auf die Parkvariante > Bewilligung
  6. Wählen Sie unter Bewilligungsart die gewünschte Bewilligung: > Besucher, > Einwohner, > Gewerbe/Arbeitnehmer oder > Nacht 19 - 7 Uhr
    ACHTUNG: Der Kauf einer Bewilligung von mehr als drei Tagen ist nur Einwohnerinnen und Einwohnern, Gewerbetreibenden bzw. Arbeitnehmenden in der Gemeinde Feuerthalen gestattet. Deshalb wird mit der Auswahl der entsprechenden Bewilligungsart (Einwohner, Gewerbe/Arbeitnehmer) einmalig automatisch ein Antrag zur Bezugsberechtigung an die Gemeinde Feuerthalen ausgelöst. Die Gemeindeverwaltung prüft Ihren Antrag zeitnah und erteilt allenfalls die entsprechende Berechtigung
  7. Sie können nun im Feld "Gültig ab" festlegen, ab welchem Zeitpunkt die Bewilligung gültig sein soll
  8. Im Feld "Dauer" wählen sie nun noch die gewünschte Bewilligungsdauer
  9. Schliesslich bestätigen Sie Ihre Auswahl mit > Kaufen
  10. Die Bewilligungskosten werden Ihnen von Ihrem Benutzerkonto abgezogen
  • Die Parkierungsbewilligungen können – sofern die Registrierung vollzogen und das eigene Benutzerkonto mit dem entsprechenden Geldbetrag ausgestattet wurde – auch mit dem Smartphone gelöst werden. Nutzen Sie dazu die App „Parkingpay“, welche über die bekannten App-Stores auf das Smartphone heruntergeladen werden kann.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, die Bewilligungen gegen eine Bearbeitungsgebühr am Schalter der Einwohnerkontrolle, Gemeindehaus Fürstengut, Trüllergasse 6, Feuerthalen, zu beziehen. Bitte bringen Sie dazu einen Personalausweis sowie den Fahrzeugausweis mit.

Bussenzettel mit QR-Code

Ab 1. Oktober 2022 werden Ordnungsbussen für Falschparkierende auch in der Gemeinde Feuerthalen statt mit einem Einzahlungsschein mit einem QR-Code ausgestellt. Bis anhin enthielten die Übertretungsanzeigen einen Hinweis zum Verstoss. Neu ist jedoch nur noch die Information aufgedruckt, dass eine Übertretung festgestellt wurde. Durch das Scannen des QR-Codes mit einem Smartphone gelangen Gebüsste direkt auf das Bussenportal der Gemeinde Feuerthalen, wo die Busse bezahlt werden kann. Sollte die Busse nicht oder nicht fristgerecht bezahlt werden, erhalten die Gebüssten automatisch einen Einzahlungsschein per Post zugestellt. Hilfe für die Bezahlung der Busse mit QR-Code finden Sie in dieser Anleitung.

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