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Steuerfuss

Die Gemeindeversammlung legt jedes Jahr mit der Genehmigung des Voranschlages für das kommende Jahr den Steuerfuss in Prozenten der einfachen Staatssteuer fest. In der folgenden Tabelle sehen Sie, wie sich der Gemeindesteuerfuss in der Gemeinde Feuerthalen in den letzten Jahren entwickelt hat.

  2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026
Politische Gemeinde 114 114 114 114 114 114 114 114 114 114
Staat 100 100 100 100 100 99 99 98 98 98
Staat + Gemeinde 214 214 214 214 214 213 213 212 212 212
Evangelisch-reformiert 14 14 14 14 14 13 13 13 14 14
Römisch-katholisch 14 14 14 14 14 14 14 14 14 14
Christkatholisch 14 14 14 14 14 14 14 14 14 14
JP: ref. Kirche 8.54 8.54 8.40 8.40 8.26 7.67 7.67 7.67 8.12 8.12
JP: kath. Kirche 5.46 5.46 5.60 5.60 5.74 5.74 5.74 5.74 5.88 5.88
Verzugszins % 4.50 4.50 4.50 4.50 4.50 4.50 4.50 4.50 4.50 4.50
VZ-Toleranz Fr. 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100
Ausgl.-Zins % 0.50 0.50 0.50 0.25 0.25 0.25 0.25 1.00 1.00 0.75
Verg.-Zins % 0.50 0.50 0.50 0.25 0.25 0.25 0.25 1.00 1.00 0.75

Die Berechnung der effektiv geschuldeten Steuern erfolgt mehrstufig. Das satzbestimmende Einkommen und Vermögen bestimmt den Prozentsatz (Steuersatz), welcher mit dem steuerbaren Einkommen und Vermögen multipliziert wird und so die „einfache Staatssteuer" ergibt. Diese einfache Staatssteuer beruht auf dem kantonalen Steuertarif und ist für sämtliche Gemeinden des Kantons Zürich gleich.

Anschliessend wird die einfache Staatssteuer mit diversen Steuerfüssen als Prozentsatz der einfachen Staatssteuer multipliziert, nämlich dem Staatssteuerfuss (Kanton), dem Gemeindesteuerfuss (Politische Gemeinde und Schulgemeinden) und allenfalls dem Kirchensteuerfuss (reformiert, katholisch oder christkatholisch). Dieser Summe wird schliesslich noch die Personalsteuer von CHF 24.-- (Ledige) bzw. CHF 48.-- (Verheiratete) hinzugefügt. Für eine individuelle Steuerberechnung empfehlen wir die Homepage des Kantonalen Steueramtes Zürich.

Hier finden Sie eine Übersicht der Gemeindesteuerfüsse aller Gemeinden des Kantons Zürich. Beachten Sie, dass ein tieferer Gemeindesteuerfuss von z.B. 10 Prozentpunkten nicht zu einer Reduktion der gesamten Steuerlast von 10 Prozent führt. Unter Berücksichtigung der Staatssteuer (Kanton) und der direkten Bundessteuer, welche für alle Steuerpflichtigen im ganzen Kanton gleich sind, ergibt sich nur eine Reduktion von effektiv ca. 3-4 Prozent an der gesamten Steuerschuld.

Bei einer gesamten Steuerlast (Gemeinde, Kanton, Bund) von CHF 5'000 führt ein um 10 Prozentpunkte tieferer Gemeindesteuerfuss zu einer monatlichen Einsparung von ca. CHF 15.--. Bei einer Steuerlast von CHF 15'000.-- beträgt die Reduktion etwa CHF 40.-- pro Monat und bei CHF 50'000.-- Steuerlast erhöht sich diese Einsparung auf etwa CHF 100.--. Die höheren Lebenshaltungskosten in Gemeinden mit tieferem Steuerfuss machen somit in der Regel einen Umzug aus steuerlichen Gründen nicht attraktiv.


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