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Einbürgerungen - Schweizer Bürger

Voraussetzung für Schweizer Bürger zum Erhalt des Gemeindebürgerrechts der Gemeinde Feuerthalen ist, dass Sie seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen in der Gemeinde Feuerthalen wohnhaft sind, ihr Lebensunterhalt gesichert ist und Sie über einen unbescholtenen Ruf verfügen.

Das schriftliche Einbürgerungsgesuch, richten Sie bitte an den Gemeinderat Feuerthalen. Ehepaare können ein gemeinsames Gesuch stellen. Kinder, welche unter der elterlichen Sorge der gesuchstellenden Person stehen, sind in das Gesuch einzubeziehen.

Dem Gesuch legen Sie bitte folgende Unterlagen (nicht älter als 6 Monate) bei:

  • Schreiben, dass Sie in das Gemeindebürgerrecht von Feuerthalen aufgenommen werden möchten
  • Erklärung ob auf das bisherige Bürgerrecht verzichtet wird (Schreiben) 
  • Personenstandsausweis (bei ledigen Personen)
  • Familien- oder Partnerschaftsausweis (bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Personen) 
  • Trennungs- oder Scheidungsurteil (von geschiedenen oder gerichtlich getrennten Personen) mit Rechtskraftbescheinigung
  • Strafregisterauszug
  • Betreibungsregisterauszüge der letzten 5 Jahre
  • Bescheinigung des Gemeindesteueramtes über die Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen der letzten 5 Jahre

Zuständige Abteilung