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Einbürgerungen - erleichtertes Verfahren (ab 1.1.2018)

Im erleichterten Verfahren werden in ehelicher Gemeinschaft lebende Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern (sofern der schweizerische Teil im Zeitpunkt der Eheschliessung bereits Schweizer Bürger bzw. Bürgerin war) und Kinder eines bereits in der Schweiz eingebürgerten Elternteils eingebürgert.

Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller erwerben die Gemeinde- und Kantonsbürgerrechte ihres Ehepartners oder Elternteils.

Voraussetzungen

Um sich für das Schweizer Bürgerrecht zu bewerben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Respektierung der Werte der Bundesverfassung
  • Fähigkeit, sich im Alltag in Wort und Schrift in einer Landessprache zu verständigen
  • Teilnahme am Wirtschaftsleben oder Erwerb einer Bildung
  • Förderung und Unterstützung der Integration aller Familienmitglieder
  • Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz
  • Wohnsitz während insgesamt fünf Jahren in der Schweiz, wovon das letzte Jahr unmittelbar vor der Gesuchs Einreichung
  • seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit einem Schweizer Bürger oder einer Schweizer Bürgerin leben
  • als Kind eines eingebürgerten Elternteils: Vor Vollendung des 22. Altersjahres; insgesamt 5 Jahre in der Schweiz, wovon 3 Jahre unmittelbar vor Gesuchstellung

Gesuchs-Formulare

Das Gesuch um Erteilung der eidg. Einbürgerungsbewilligung können Sie im Onlineschalter bestellen oder am Schalter der Gemeindeverwaltung beziehen.

Gesuche sind direkt dem Staatssekretariat für Migration SEM , Quellenweg 6, 3003 Bern, einzureichen. Dieses Amt ist für die gesamte Durchführung des Verfahrens sowie für den Entscheid zuständig.

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Zuständige Abteilung