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Nachtparkierung (ab 1. Oktober 2017)

Nächtliches Dauerparkieren in Feuerthalen

Per 1. Oktober 2017 tritt die neue Verordnung über die Parkierung in der Gemeinde Feuerthalen (Parkplatzverordnung) in Kraft. Diese löst die bestehende Nachtparkierungsverordnung ab und regelt nebst der Tagesparkierung auch das sogenannte „nächtliche Dauerparkieren auf dem Gemeindegebiet“, besser bekannt als Nachtpark- bzw. Laternengebühr. Demzufolge ist es weiterhin nur mit Bewilligung gestattet, Motorfahrzeuge aller Art über Nacht regelmässig auf öffentlichem Grund abzustellen. Fahrzeughalter sind verpflichtet, für Fahrzeuge, welche nachts regelmässig auf öffentlichem Grund parkiert werden, eine Bewilligung einzuholen.

Gebührenpflicht

  • Fahrzeughalter, die nicht nachweisen können, dass ihre Fahrzeuge während der Nacht auf privatem Grund abgestellt werden, gelten als gebührenpflichtig.
  • Wer einen privaten Parkplatz nachweisen kann, muss diesen benützen.
  • Regelmässiges Nachtparkieren wird angenommen, wenn ein Fahrzeug innert 30 Tagen zweimal oder häufiger zwischen 19.00 und 7.00 Uhr auf öffentlichem Grund abgestellt wird.
  • Wer neu gebührenpflichtig wird ist verpflichtet, im Voraus eine Bewilligung auf der Homepage www.parkingpay.ch einzuholen.

Platzanspruch

  • Eine Bewilligung beinhaltet keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz, sie berechtigt den Fahrzeughalter lediglich, das Fahrzeug im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften auf öffentlichem Grund zu parkieren.

Gebühren

  • Die Gebühren für die Nachtparkierung wurden wie folgt festgelegt:
    Pro Monat: CHF 30.00 / Pro Jahr: CHF 360.00
  • Die Bewilligung wird über eine Internetlösung (www.parkingpay.ch), über ein persönliches Benutzerkonto, im Voraus bestellt und die Gebühren bezahlt. Die Vollzugskontrolle über die bezahlten Gebühren erfolgt über das Autokennzeichen.

Dauer der Gebührenpflicht / Rückerstattung

  • Die Gebühr ist solange zu entrichten, bis der Nachweis erbracht wird, dass keine Bewilligung mehr benötigt wird.
  • Ist ein Fahrzeug während mindestens eines Monats nicht auf öffentlichem Grund parkiert worden, so werden bereits entrichtete Gebühren auf Gesuch hin zurückerstattet. Dabei werden nur ganze Monate berücksichtigt.

Nachtparkierungsbewilligung

  • Eine Parkierungsbewilligung (Nachtparkierungsbewilligung) wird über die Internetseite www.parkingpay.ch bezogen.
  • Sämtliche Parkierungsbewilligungen der Gemeinde Feuerthalen sind über dieses Online-Portal zu beziehen.
  • Dazu ist eine einmalige Registrierung bzw. die Erstellung eines Parkgebührenkontos notwendig.
  • In einem Parkgebührenkonto unter www.parkingpay.ch können mehrere Fahrzeuge verwaltet werden.
  • Das Konto kann schweizweit eingesetzt werden.

Und so funktioniert es:

Schritt 1: Registrieren Sie sich und Ihr Auto-Kennzeichen einmalig unter www.parkingpay.ch, eröffnen Sie ein persönliches Parkgebührenkonto.
Schritt 2: Um eine Nachtparkierungsbewilligung (Monats-, Jahresbewilligung) zu kaufen, müssen Sie das Parkgebührenkonto in Ihrem geschützten persönlichen Bereich mit einem entsprechenden Geldbetrag aufladen (per Einzahlung, Kreditkarte, Postcard oder LSV+ bzw. DebitDirect).
Schritt 3: Die gewünschte Nachtparkierungsbewilligung können Sie nun mit dem Guthaben auf Ihrem Konto wie folgt beziehen:

  1. Rufen Sie im Internet www.parkingpay.ch auf
  2. Melden Sie sich bei Ihrem Benutzerkonto mit E-Mail und Passwort an
  3. Wählen Sie die gewünschte Gemeinde im Feld PLZ/Ort aus: > 8245 Feuerthalen
  4. Es erscheint automatisch die Parkzone > 101 Gemeindegebiet Feuerthalen
  5. Klicken Sie mit der Maus auf die Parkvariante > Bewilligung
  6. Wählen Sie unter Bewilligungsart die gewünschte Bewilligung: > Nacht 19 - 7 Uhr
  7. Sie können nun im Feld „Gültig ab“ festlegen, ab welchem Zeitpunkt die Bewilligung gültig sein soll
  8. Im Feld „Dauer“ wählen sie nun noch die gewünschte Bewilligungsdauer, bei der Nachtparkierungsbewilligung in der Regel 1 Jahr (entspricht Kosten von CHF 360.00)
  9. Schliesslich bestätigen Sie Ihre Auswahl mit > Kaufen
  10. Die Bewilligungskosten werden Ihnen von Ihrem Benutzerkonto abgezogen
     
  • Die Parkierungsbewilligungen können – sofern die Registrierung vollzogen und das eigene Benutzerkonto mit dem entsprechenden Geldbetrag ausgestattet wurde – auch mit dem Smartphone gelöst werden. Nutzen Sie dazu die App „Parkingpay“, welche über die bekannten App-Stores auf das Smartphone heruntergeladen werden kann.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, die Bewilligungen gegen eine Bearbeitungsgebühr am Schalter der Einwohnerkontrolle, Gemeindehaus Fürstengut, Trüllergasse 6, Feuerthalen, zu beziehen. Bitte bringen Sie dazu einen Personalausweis sowie den Fahrzeugausweis mit.

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