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Lotterieähnliche Veranstaltungen

Bewilligung einer Verlosung oder lotterieähnlichen Veranstaltung

Eintägige Tombolas und Lotterien bis zu einer Plansumme von CHF 20'000.-- sind bewilligungsfrei. Allerdings sind selbständige Lottoveranstaltungen (Bsp. Bingo-Nachmittag) in jedem Fall bewilligungspflichtig.

Gesuche um eine Bewilligung einer Verlosung oder lotterieähnlichen Veranstaltung sind gebührenpflichtig und grundsätzlich mindestens 20 Tage vor der Veranstaltung an die nachstehende Amtsstelle zu richten. Bei erstmaligen Gesuchen sind dazu unbedingt die Vereinsstatuten beizulegen:

Sicherheitsdirektion
Abteilung Gewerbebewilligungen
Neumühlequai 8
Postfach
8090 Zürich
Tel. 043 259 21 13


Zuständige Abteilung