Navigieren in Feuerthalen

Steuerregister

Das Führen des Steuerregisters ist die Grundlage für die Steuererhebung der Staats- und Gemeindesteuern. Es wird insbesondere festgehalten, wer zu welchem Zeitpunkt in Feuerthalen steuerpflichtig ist.

Heirat: Die Ehegatten werden rückwirkend per 1.1. des Trauungsjahres gemeinsam besteuert. 

Trennung: Die Ehegatten werden rückwirkend per 1.1. des Trennungsjahres getrennt besteuert.

Todesfall: Die Steuerpflicht endet mit dem Tod des Pflichtigen. Für den überlebenden Ehegatten beginnt die Steuerpflicht ab dem auf den Todestag folgenden Tag neu.

Zuzug  

Wegzug


Zuständige Abteilung