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Erbschafts- und Schenkungssteuern

Die Erbschafts- und Schenkungssteuern werden von der gleichnamigen Dienstabteilung beim Kantonalen Steueramt Zürich behandelt. Weitere Informationen finden Sie hier. Wenden Sie sich bitte bei weiteren Fragen direkt an das Kantonale Steueramt Zürich.

Die Steuererklärung für die Schenkungssteuer können Sie hier beziehen.

In der Zeit zwischen dem Tod eines Erblassers und der Erbteilung kann die Verrechnungssteuer nicht durch Aufnahme ins Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung zurückgefordert werden, sondern muss mit einem Spezialformular beim Kantonalen Steueramt geltend gemacht werden.


Zuständige Abteilung