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Leistungsträgervermittlung

Bei finanziellen Problemen klärt das Sozialamt zuerst ab, ob die für die aktuelle Lebenslage vorgesehenen Sozialversicherungen (wie Arbeitslosenversicherung, Alimentenhilfe, Invalidenversicherung, Stipendien oder Mutterschaftsentschädigung) schon Leistungen erbringen. Wenn nicht, werden die entsprechenden Leistungen zusammen mit dem Hilfesuchenden beantragt.


Zuständige Abteilung