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Patente und Bewilligungen Gastgewerbe

Gesuche für Patente bzw. Bewilligungen zur Führung eines Gastgewerbebetriebes oder für den Handel mit gebrannten oder nicht gebrannten alkoholischen Getränken sind mind. zwei Monate vor der gewünschten Eröffnung an die Gemeindekanzlei, Gemeindehaus Fürstengut, 8245 Feuerthalen, einzureichen. Betreffend baulichen und feuerpolizeilichen Informationen muss direkt mit der Bauverwaltung Kontakt aufgenommen werden.

Für die Betriebsbewilligung eines neuen Gastgewerbebetriebes muss ein Baugesuch eingereicht werden.

Patent bzw. Bewilligung

Ein Patent bzw. eine Bewilligung benötigt gemäss Gastgewerbegesetz des Kantons Zürich wer

  • einen Beherbergungsbetrieb, eine Wirtschaft, Kioskwirtschaft/Imbissstand, Jugendlokal oder Gelegenheitswirtschaft führt
  • Speisen und Getränke zum Genuss an Ort und Stelle abgibt
  • Räume oder Platz für den Konsum von Speisen oder Getränken zur Verfügung stellt
  • Handel mit alkoholhaltigen Getränken betreibt.

Wer sich für ein Patent zur Führung eines Beherbergungsbetriebs, einer Gastwirtschaft oder eines Kioskbetriebes/Imbissstandes bewirbt, muss ein Gesuch für ein Patent einreichen. Dem Gesuch sind beizulegen (Unterlagen nicht älter als drei Monate):

  • Handlungsfähigkeitszeugnis
  • Auszug aus dem Strafregister
  • Betreibungsregisterauszug
  • Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag
  • Patentverzicht des/der vorhergehenden Patentinhaber/-in
  • aktueller Situationsplan (nur bei Neubetrieben)

Wer Handel mit gebrannten oder nicht gebrannten alkoholhaltigen Getränken betreiben will, muss ein Gesuch für ein Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes einreichen. Dem Gesuch sind beizulegen (Unterlagen nicht älter als drei Monate):

  • Handlungsfähigkeitszeugnis
  • Auszug aus dem Strafregister
  • Betreibungsregisterauszug
  • Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag
  • Patentverzicht des/der vorhergehenden Patentinhabers/in
  • aktueller Situationsplan (nur bei Neubetrieben)

Für die Patent- bzw. die Bewilligungserteilung wird eine Gebühr erhoben. Patente bzw. Bewilligungen können mit Auflagen und Bedingungen verbunden, sowie befristet werden. Das Patent bzw. die Bewilligung für einen neuen Betrieb wird erst erstellt, wenn die Räume und Einrichtungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Diesbezüglich muss vorgängig ein Baugesuch für eine Umnutzung bei der Bauverwaltung eingereicht werden.

Vorübergehendes Gastwirtschaftspatent

Wer eine Festwirtschaft, einen Gelegenheitsbetrieb, einen festlichen Anlass oder dergleichen für einen eng begrenzten Zeitraum (Bsp. Abendveranstaltung mit allfälliger Verlängerung der Polizeistunde) betreiben will, muss ein Gesuch für ein vorübergehendes Gastwirtschaftspatent einreichen. Beim Gesuch unter anderem anzugeben ist:

  • Name und Adresse des Veranstalters (und der veranstaltenden Organisation)
  • Detaillierter Beschrieb des Anlasses
  • Örtlichkeit
  • Datum
  • Zeit von/bis
  • Erwartete Gästezahl
  • Parkplatz-Konzept für Gäste
  • Nachweis über einen Zugang zu einer Toilette
  • Angaben über allfälliges Musik-Angebot

Die Gesuchsformulare für ein Patent bzw. für eine Bewilligung können via Online-Schalter heruntergeladen oder bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.


Zuständige Abteilung