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Waffenerwerbsschein

Im Kanton Zürich sind die Gemeinden für die Erteilung eines Waffenerwerbsscheines zuständig.

Wenn Sie einen Waffenerwerbsschein wünschen, müssen Sie das Gesuchsformular um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins ausfüllen und zusammen mit folgenden Unterlagen der Einwohnerkontrolle abgeben oder zusenden. Bitte beachten Sie dazu auch das Merkblatt "Schusswaffen - Sicherheitstipps für den korrekten Umgang": https://www.zh.ch/de/sicherheit-justiz/delikte-praevention/waffen.html

  • Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte; für Ausländer mit Bewilligung in der Schweiz, Kopie des Ausländerausweises
  • Für Personen mit Wohnsitz im Ausland und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz; eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitz- bzw. Heimatstaates, wonach sie dort zum Erwerb der Waffen oder des/der wesentlichen Waffenbestandteils/e berechtigt sind.

Gültigkeit

  • Der Waffenerwerbsschein wird für 6 Monate ausgestellt und ist in der ganzen Schweiz gültig.
  • Sofern innerhalb der Gültigkeitsdauer darum ersucht wird, kann der Waffenerwerbsschein um maximal 3 Monate verlängert werden.

Gebühren

  • CHF 50.00: Hand-, Faustfeuer- und andere Waffen
  • CHF 20.00: wesentliche Waffenbestandteile, Selbstverteidigungssprays, Gasschusswaffen und Schreckschusswaffen mit Abschussvorrichtung für pyrotechnische Gegenstände
  • CHF 20.00: Verlängerung des Waffenerwerbsscheins

Gesetzliche Grundlagen

  • Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (WG) SR 514.54
  • Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition (WV) SR 514.541
  • Kantonale Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition (WafVO) LS 552.1

Weitere Informationen erteilt Ihnen das Bundesamt für Polizei Fedpol


Zuständige Abteilung