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Verpflichtungserklärung Touristenvisum

Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Tourist/-in die Schweiz einladen. 

Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen ein Visumsgesuch bei der für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretungen ein. Verlangt die Auslandvertretung eine Verpflichtungserklärung, füllt die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller das entsprechende Formular aus und unterbreitet dieses Ihnen als Garantin bzw. als Garanten.

Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von CHF 30'000 zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die "Verpflichtungserklärung" und sprechen damit persönlich bei der Einwohnerkontrolle Feuerthalen vor. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Garantieübernahme gegeben sind. Dabei werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Schulden (insbesondere öffentlich-rechtlicher Natur) und Steuerverhältnisse berücksichtigt.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Verpflichtungserklärung
  • Identitätsausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
  • aktueller Betreibungsregisterauszug über die letzten zwei Jahre pro Garant (nicht älter als 1 Monat)
  • aktuellen Bankauszug über Vermögenswert von CHF 50‘000 oder mehr oder Steuerausweis mit einem steuerbaren Vermögen von CHF 40‘000 resp. steuerbaren Einkommen von CHF 50‘000 oder mehr oder Lohnabrechnungen der letzten drei Monate (Monatseinkommen mind. CHF 5'000) 
  • evtl. Bestätigung des Abschlusses einer Reiseversicherung mit einer Mindestdeckung von CHF 50‘000.00 bzw. ca. Euro 30‘000.00, wenn auf der Verpflichtungserklärung der Abschluss einer Reiseversicherung verlangt wird
  • Bearbeitungsgebühr von CHF 60.00

Nach dieser Prüfung wird die Verpflichtungserklärung an das Migrationsamt des Kantons Zürich weitergeleitet. Das Migrationsamt prüft die Angaben der Besucherin oder des Besuchers und der Garanten in fremdenpolizeilicher Hinsicht und übermittelt das Visumsgesuch unter Abgabe einer Stellungnahme an die schweizerische Auslandvertretung zum endgültigen Entscheid über die Visumserteilung.

Die Bearbeitung der Verpflichtungserklärung erledigt das Migrationsamt und dauert rund eine Woche. Wichtig: Sie werden vom Migrationsamt über das Weiterleiten der Verpflichtungserklärung an die Botschaft nicht orientiert. Am besten erkundigt sich der Gast nach 5 bis 6 Wochen direkt bei der Schweizerischen Vertretung, ob er das Visum abholen kann.

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