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Stimmregister

Stimmberechtigt an der Urne (eidgenössische, kantonale und kommunale Wahlen und Abstimmungen) sowie an der Gemeindeversammlung sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab vollendetem 18. Altersjahr mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Feuerthalen/Langwiesen.

Auslandschweizerinnen und -schweizer sind in eidgenössischen Angelegenheiten sowie bei Nationalratswahlen in Feuerthalen/Langwiesen stimmberechtigt, sofern sie Bürger von Feuerthalen/Langwiesen sind oder ihren letzten zivilrechtlichen Wohnsitz in unserer Gemeinde hatten. Das Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer wird seit dem 1. Oktober 2014 zentral von der Stadt Zürich geführt. Für die Eintragung im Stimmregister melden Sie sich bitte bei der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland an.

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Zuständige Abteilung