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Lebensbescheinigung für Rentenbezüger

Bei ausländischen Renten verlangen die ausrichtenden Behörden häufig eine Bescheinigung, dass die bezugsberechtigte Person noch am Leben ist. Lebensbescheinigungen können für Schweizer wie für ausländische Staatsangehörige durch die Einwohnerkontrolle erstellt werden. Die Einwohnerkontrolle bescheinigt die vorgefertigten Formulare kostenlos. Auszüge aus dem Einwohnerregister sind kostenpflichtig.

Bitte erscheinen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle und bringen Sie Ihren Pass oder Identitätskarte mit.


Zuständige Abteilung