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Identitätskarte

Identitätskartenantrag

Für den Antrag einer Identitätskarte muss jede Person persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorsprechen. Minderjährige oder nicht mündige Personen erscheinen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • aktuelles Passfoto (nicht älter als ein Jahr, schwarzweiss oder farbig von guter Qualität) - Fotos, welche nicht den Kriterien der Fotomustertafel entsprechen, werden zurückgewiesen
  • alte Identitätskarte (bei Verlust oder Diebstahl: polizeiliche Verlustanzeige)
  • bei Minderjährigen oder nicht mündigen Personen muss die gesetzliche Vertretung ebenfalls mit dem Antragsteller persönlich vorsprechen und auf dem Antrag unterschreiben
  • Wenn ein neuer Ausweis für ein Kind beantragt wird: ab Geburt ein Passfoto. Es werden keine Kindereinträge im Reisepass der Eltern vorgenommen. Ab dem 7. Altersjahr müssen die Kinder persönlich mit den Eltern am Schalter des Einwohneramtes erscheinen und auf dem Antrag ebenfalls unterschreiben
  • Gebühren

Bitte beantragen Sie Ihre Ausweise rechtzeitig. Die Produktion der IDK dauert maximal 10 Arbeitstage.
 

Pass und Kombi-Antrag

Der Pass oder das Kombi (Pass und IDK) sind zwingend beim kantonalen Passbüro telefonisch (Tel. 043 259 73 73, Passbüro des Kantons Zürich) oder über das Internet (schweizerpass.ch) zu beantragen. Eine Vorsprache ohne vorherigen Antrag (online oder telefonisch) und ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich. 

Bitte beachten Sie dazu folgende Merkblätter vom kantonalen Passbüro:

Bitte beantragen Sie Ihre Ausweise rechtzeitig. Die Produktion des biometrischen Passes und der IDK dauert maximal 10 Arbeitstage.  

Gültigkeit und Gebühren

Die Gültigkeit der diversen Ausweise sowie die Gebühren entnehmen Sie bitte folgendem Merkblatt des Passbüros. Merkblatt "Bezug von Identitätskarte und Pass".


Zuständige Abteilung