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Fundbüro

Haben Sie etwas gefunden?

Täglich werden Gegenstände verloren oder liegengelassen. Vieles hat einen persönlichen oder materiellen Wert. Die Verliererin oder der Verlierer ist dankbar, wenn ein Gegenstand gefunden oder abgegeben wird.

Die Mitarbeitenden des Fundbüros sind dafür besorgt, dass die verlorenen Gegenstände an die rechtmässigen Besitzer vermittelt werden, und dass der Finder einen angemessenen Finderlohn erhält. Wird ein Gegenstand vom Besitzer nicht abgeholt, kann der Fundgegenstand nach einem Jahr dem Finder ausgehändigt werden (ausgenommen sind Schlüssel, diese dürfen dem Finder nicht ausgehändigt werden).

Bitte melden Sie den Fundgegenstand und bringen diesen in den nächsten Tagen an den Schalter der Einwohnerkontrolle. zur Online-Fundmeldung
 

Haben Sie etwas verloren?

Melden Sie Ihren in Feuerthalen/Langwiesen verlorenen Gegenstand der Einwohnerkontrolle. Es hilft uns, wenn Sie uns den Gegenstand möglichst genau beschreiben. Vielleicht erinnern Sie sich an den Ort des Geschehens? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Zuständig für die Aufbewahrung eines Fundgegenstandes ist immer das Fundbüro des Gemeindegebietes, in dem eine Sache verloren beziehungsweise gefunden wurde. zur Online-Verlustmeldung

Haben Sie etwas im Zug oder Bahnhof verloren? Dann melden Sie sich bitte im Fundbüro der SBB.


Zuständige Abteilung