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Adressauskünfte aus dem Einwohnerregister

Die Adressauskünfte richten sich nach § 18 des Gesetzes über das Meldewesen und Einwohnerregister (MERG) und §§ 16 und 17 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG)

Einfache Auskunft

Privaten Personen werden auf Gesuch hin, gemäss § 18 Abs. 1 MERG, § 16 lit. a IDG, bekannt gegeben:

  • Name, Vorname, Adresse, Datum von Zu- und Wegzug

Pro Auskunft und angefragte Person werden CHF 15.00 in Rechnung gestellt.

Das Bestellformular finden Sie im Online-Schalter

Erweiterte Auskunft mit Interessennachweis

Wenn ein berechtigtes Interesse gemäss § 18 Abs. 1 und 2 MERG, §§ 16 lit. a und 17 Abs. 1 IDG, glaubhaft gemacht wird und Ihrer schriftlichen Anfrage ein Interessennachweis beiliegt, werden zusätzlich folgende Daten bekanntgegeben:

  • Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Heimatort

Pro Auskunft und angefragte Person werden CHF 30.00 in Rechnung gestellt.

Aus Datenschutz- sowie aus Sicherheitsgründen werden an Privatpersonen keine Adressauskünfte per E-Mail oder Telefon beantwortet.
Über Personen mit Datensperre dürfen keine Auskünfte an Privatpersonen und Firmen erteilt werden!


Zuständige Abteilung