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Schutzraum

Personenschutzräume dienen unmittelbar dem Schutz der Bevölkerung vor natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen sowie bewaffneten Konflikten. Mit dem Ziel, der gesamten Bevölkerung einen Schutzplatz zur Verfügung zu stellen, gilt für Private wie auch für die öffentliche Hand grundsätzlich die sog. Schutzraumbaupflicht. Neubauten von Wohnhäusern, Heimen und Spitälern lösen die Pflicht zur Erstellung der notwendigen Anzahl Schutzplätze aus.

Befreiung von der Pflicht, einen Schutzraum zu erstellen, ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, verpflichtet aber zur Entrichtung einer Ersatzabgabe.

Neubau Schutzräume

Beratung, Projektgenehmigung und Bauabnahme für neu zu erstellende Schutzräume erfolgt durch das Kontrollorgan für die Schutzbauten (KO):

Wüst Bauingenieure AG
Rheinweg 9
Eurohaus
8200 Schaffhausen

Telefon    052 634 02 02
info@wbi.ch

Periodische Kontrollen

Beratung in Ausrüstungsfragen und die periodischen Kontrollen (mindestens alle sechs Jahre) erfolgen durch den Schutzraumkontrolleur (SRK):

Sicherheitszweckverband Weinland
Sekretariat
Sascha Peter
Flaachtalstrasse 15
8444 Henggart

Telefon 052 316 27 06
Fax 052 316 27 07
sekretariat@zivilschutz-weinland.ch

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