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Liftkontrolle

Zu den Aufzugsanlagen zählen Personen- und Lastenaufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige, Treppenschrägaufzüge, Plattformaufzüge, Schrägaufzüge, Aufzüge für den reinen Gütertransport, Hebebühnen, Autoparkierlifte.

Das Liftkontrollorgan

  • erteilt baurechtliche Bewilligungen für Beförderungsanlagen (Projektbewilligungen)
  • überprüft die Ausführung der Beförderungsanlagen und kontrolliert diese periodisch
  • ist als Inspektionsstelle akkreditiert und ISO-zertifiziert
  • bietet sicherheitstechnische Beratungen und Begutachtungen an

Beförderungsanlagen (Aufzüge und ähnliche Einrichtungen) müssen den in der BBV I sowie in deren Anhang genannten Anforderungen entsprechen.

Beauftragtes Liftkontrollorgan für Auskünfte und Beratungen:

FAWI GmbH
Schulstrasse 3a
8442 Hettlingen

Telefon Büro Hettlingen 052 301 18 08
Telefon Büro Degersheim 071 370 04 77

aufzugskontrolle@ch.tuvaustria.com

Links

•    Verordnung über die ordentlichen technischen und übrigen Anforderungen an Bauten, Anlagen, Ausstattungen und Ausrüstungen (Besondere Bauverordnung I; BBV I)


Zuständige Abteilung