Liftkontrolle
Zu den Aufzugsanlagen zählen Personen- und Lastenaufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige, Treppenschrägaufzüge, Plattformaufzüge, Schrägaufzüge, Aufzüge für den reinen Gütertransport, Hebebühnen, Autoparkierlifte.
Das Liftkontrollorgan
- erteilt baurechtliche Bewilligungen für Beförderungsanlagen (Projektbewilligungen)
- überprüft die Ausführung der Beförderungsanlagen und kontrolliert diese periodisch
- ist als Inspektionsstelle akkreditiert und ISO-zertifiziert
- bietet sicherheitstechnische Beratungen und Begutachtungen an
Beförderungsanlagen (Aufzüge und ähnliche Einrichtungen) müssen den in der BBV I sowie in deren Anhang genannten Anforderungen entsprechen.
Beauftragtes Liftkontrollorgan für Auskünfte und Beratungen:
FAWI GmbH
Schulstrasse 3a
8442 Hettlingen
Telefon Büro Hettlingen 052 301 18 08
Telefon Büro Degersheim 071 370 04 77
aufzugskontrolle@ch.tuvaustria.com