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Baukontrolle

Die Ausführung bewilligter Bauten muss gemäss Gesetzgeber kontrolliert werden. In geeigneten Abständen wird deshalb geprüft, ob die Bauarbeiten den Vorschriften und Plänen entsprechen.

Baubeginn, Bauvollendung und die wesentlichen Zwischenstände wie z.B. Schnurgerüst, Rohbauvollendung, Bezugsbereitschaft sind durch den Bauherr oder den Bauverantwortlichen anzuzeigen. Die Meldungen müssen rechtzeitig erfolgen, damit eine Überprüfung der Bauarbeiten mit der Baubewilligung möglich ist. (§ 326-28 PBG). Bei grösseren Bauvorhaben sind die Zwischenstände mit den mitgelieferten Meldekarten anzuzeigen.

Verantwortlich

Bauverwaltung Feuerthalen
Marcel Bertschinger
Gemeindehaus Fürstengut
Trüllergasse 6
8245 Feuerthalen

Tel 052 647 47 67
Fax 052 647 47 48
bauamt@feuerthalen.ch


Zuständige Abteilung