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Selbständigerwerbende anmelden

Erfassung: Selbständigerwerbende

Mitglieder eines Berufsverbands mit AHV-Ausgleichskasse haben sich dieser Kasse anzuschliessen. Wer keiner Verbandsausgleichskasse angehört, ist der kantonalen Ausgleichskasse am Betriebsort anzuschliessen.

Welche Beiträge bezahlen Selbständigerwerbende?

Selbständigerwerbende bezahlen Beiträge an AHV, IV und EO je nach Erwerbseinkommen. Sie sind nicht gegen Arbeitslosigkeit und nicht obligatorisch gegen Unfall versichert. Die berufliche Vorsorge ist für sie freiwillig.

Links

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Zuständige Abteilung