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Familienzulagen beantragen

Die Familienzulage ist eine staatliche Hilfe an die Unkosten der Kinder. Anspruch haben alle in der Schweiz lebenden Kinder. Eltern beziehen diese Zulage meistens durch den Arbeitgeber. Sind beide Elternteile erwerbstätig, müssen sich die Eltern entscheiden, wem die Familienzulage ausbezahlt werden soll. Nicht erwerbstätige Personen beantragen die Familienzulage mit dem Anmeldeformular «Familienzulagen für Nichterwerbstätige» bei der kantonalen Sozialversicherungsanstalt SVA Zürich. Das Antragsformular mit den entsprechenden Beilagen kann an die AHV-Zweigstelle oder an die SVA Zürich gesandt werden.

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