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AHV-Ausweis-Bestellung

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Wer Sozialversicherungsbeiträge bezahlt oder Leistungen bezieht, erhält einen AHV-Ausweis. Er enthält Name, Vorname und das Geburtsdatum der versicherten Person. Zudem ist die AHV-Nummer aufgedruckt.

Die Zentrale Ausgleichsstelle ZAS in Genf teilt allen Neugeborenen und Zuzügern eine AHV-Nummer zu, die fürs ganze Leben gilt und auch nach einer Namensänderung gleich bleibt.

Wo bestellen?

  • Arbeitnehmende, die den Namen geändert (z.B. nach Heirat oder Scheidung) oder den AHV-Ausweis verloren haben, bestellen einen neuen Ausweis über den Arbeitgeber. Der Anmeldung ist die Kopie eines amtlichen Ausweises beizulegen.
  • Arbeitnehmende bestellen einen neuen AHV-Ausweis über den Arbeitgeber.
  • Die übrigen Versicherten bestellen einen neuen AHV-Ausweis direkt bei ihrer Ausgleichskasse oder bei der AHV-Zweigstelle des Wohnorts mit dem Formular Anmeldung für einen Versicherungsausweis.

Alte graue AHV-Ausweise

Die neue, 13-stellige AHV-Nummer und den neuen AHV-Ausweis gibt es seit Mitte 2008. Die alten AHV-Ausweise sind aufzubewahren.

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Zuständige Abteilung