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Schneiden von Bäumen und Sträuchern

Aus Sicherheitsgründen sind Bäume und Sträucher im Strassengebiet auf die Grundstücksgrenzen zurückzuschneiden.

In das Strassengebiet hineinragende Bäume und Sträucher beeinträchtigen in Kurven und bei Einmündungen die Sicht und sind verkehrsgefährdend. Entlang von öffentlichen und privaten Strassen, Plätzen, Rad- und Fusswegen, sowie allen gesetzlich erforderlichen Zugängen (z.B. für die Feuerwehr, Kehrichtfahrzeug, Notfallfahrzeuge, etc.) sind die Pflanzen ständig auf die Grenze zurückzuschneiden. Der freibleibende Lichtraum über Strassen hat 4.5 Meter und bei Wegen 2.5 Meter zu betragen. Dies gilt auch entlang von Trottoirs. In den Übersichtsbereichen von Kurven, Ein- und Ausfahrten müssen die Pflanzen auf 80 cm Höhe zurückgeschnitten werden. Zudem müssen Strassenbezeichnungen, Signalisationen und Hausnummern gut lesbar sein. Ausserdem sind auch Hydranten und Strassenlaternen freizuschneiden.

Die Verkehrsteilnehmer sind den Grundeigentümern dankbar, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmasse, im Lichtraum und in Übersichtsbereichen, eingehalten werden. So kann das Unfallrisiko reduziert werden!

Werden die Mindestmasse nicht eingehalten, ist das Bauamt der Gemeinde Feuerthalen verpflichtet, die säumigen Grundeigentümer zu mahnen oder allenfalls den Pflanzenrückschnitt auf Kosten der Grundeigentümer zu veranlassen. Termin: 24. Juli 2023.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen und Ihr Verständnis.

8245 Feuerthalen, 19. Juni 2023

BAUAMT FEUERTHALEN

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