Beschlüsse Gemeindeversammlungen vom 2. Juni 2023
Am 2. Juni 2023 wurden die Gemeindeversammlungen der ev.-ref. Kirchgemeinde und er politischen Gemeinde Feuerthalen durchgeführt.
Die Gemeindeversammlungen haben am Freitag, 2. Juni 2023, folgende Beschlüsse gefasst:
Reformierte Kirchgemeinde Feuerthalen
- Jahresrechnung 2022: Genehmigung
Politische Gemeinde Feuerthalen
- Jahresrechnung 2022: Genehmigung
- Konzept Tempo 30 der Gemeinde Feuerthalen: Ablehnung
Antrag auf nachträgliche Urnenabstimmung: Annahme
Rechtsmittel
Auflage
Das Protokoll mit den gefassten Beschlüssen liegt für 30 Tage während den Schalteröffnungszeiten ab Donnerstag, 9. Juni 2023, bei der Gemeindekanzlei Feuerthalen (1. OG), Trüllergasse 6, 8245 Feuerthalen, zur Einsicht auf.
Rechtsmittel
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Adressen für Rekurse
Rekurse sind beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, einzureichen. Für die kirchlichen Belange sind die Rekurse und Beschwerden in schriftlicher Form bei der Bezirkskirchenpflege, Brigitte Felix, Kirchstrasse 6, 8414 Buch am Irchel, einzureichen.
GEMEINDEKANZLEI FEUERTHALEN