Teilrevision Richt- und Nutzungsplanung Gemeinde Feuerthalen: Bekanntmachung Inkrafttreten
Die Teilrevision der Richt- und Nutzungsplanung Feuerthalen ist in Rechtskraft erwachsen und tritt per 3. Oktober 2026 in Kraft.
Am 3. September 2025 setzte die Gemeindeversammlung Feuerthalen die Teilrevision der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung fest. Die Baudirektion des Kantons Zürich genehmigte die Richtplanung mit Verfügung vom 8. Juli 2026. Die Nutzungsplanung genehmigte die Baudirektion mit Verfügung vom 3. Juni 2026. Die kantonale Genehmigung der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung der Gemeinde Feuerthalen wurde am 7. August 2026 publiziert.
Gegen die kantonale Genehmigung der Richt- und Nutzungsplanung der Gemeinde Feuerthalen sind gemäss Rechtskraftbescheinigungen des Baurekursgerichts des Kantons Zürich vom 16. September 2026 keine Rechtsmittel ergriffen worden. Die Teilrevision der kommunalen Richtplanung und die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung sind folglich in Rechtskraft erwachsen.
Die Teilrevision der kommunalen Richtplanung sowie die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung tritt am Tag nach der Publikation in Kraft. d. h. die Beurteilung von Baugesuchen erfolgt ab dem 3. Oktober 2026 auf Basis der revidierten Bau- und Zonenordnung.
8245 Feuerthalen, 2. Oktober 2026
GEMEINDERAT FEUERTHALEN