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Wahlanordnung für die Erneuerungswahl des Friedensrichters/der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2027 - 2033

Im Jahr 2027 finden die Erneuerungswahlen der Friedensrichterin/des Friedensrichters für die Amtsdauer 2027 - 2033 statt.

Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat Feuerthalen den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen des Friedensrichters/der Friedensrichterin für die Amtsperiode 2027 – 2033 auf den Sonntag, 28. Februar 2027 festgesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 6. Juni 2027 statt.

Die Wahl wird gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) an der Urne mit leerem Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt.

Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens 11. November 2026, 17.00 Uhr beim Gemeinderat Feuerthalen (wahlleitende Behörde), Trüllergasse 6, 8245 Feuerthalen, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR). Die Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Für diesen können bis zum Mittwoch, 10. März 2027, 17.00 Uhr gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden.

Wählbar für das Amt als Friedensrichterin bzw. Friedensrichter der Gemeinde Feuerthalen sind stimmberechtigte Schweizerinnen und Schweizer.

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname). Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Feuerthalen unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindekanzlei Feuerthalen, Trüllergasse 6, 8245 Feuerthalen (kanzlei@feuerthalen.ch), bezogen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist am Freitag, 27. November 2026 veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Die fristgerecht eingegangenen und gültigen Wahlvorschläge werden auf dem jeweiligen Beiblatt zum Wahlzettel in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

8245 Feuerthalen, 2. Oktober 2026

GEMEINDERAT FEUERTHALEN

open positions