Ausnahmebewilligung für Sonntagsarbeit
Für Deckbelagsarbeiten an der Zürcherstrasse/Diessenhoferstrasse im Auftrag des Tiefbauamts des Kantons Zürich wurde der Firma Walo Bertschinger AG, Jona, in Koordination mit dem kantonalen Arbeitsinspektorat eine Ausnahmebewilligung für die Ausführung am Wochenende (Samstag und Sonntag) vom 5./6. September 2026 erteilt.
Gemäss Art. 30 Abs. 1 der Polizeiverordnung Feuerthalen vom 15. Juni 2018 sind lärmige Arbeiten (inkl. Industrie-, Gewerbe-, Baustellen-, Haus- und Gartenarbeiten) an Samstagen ab 17 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen generell untersagt. Gemäss Art. 30 Abs. 4 Polizeiverordnung kann der Gemeinderat jedoch Ausnahmebewilligungen erteilen.
Die Firma Walo Bertschinger AG, Jona, ersuchte beim kantonalen Arbeitsinspektorat sowie bei der Gemeinde Feuerthalen, im Auftrag des Tiefbauamts des Kantons Zürich, um eine Ausnahmebewilligung für eine ausserordentliche Samstags- und Sonntagsarbeit zur Durchführung von Deckbelagsarbeiten an der Zürcherstrasse/Diessenhoferstrasse in Feuerthalen. Als Begründung machte die Firma Walo Bertschinger AG verkehrs- und sicherheitstechnische Gründe geltend.
Mit Verfügung des Gemeinderats Feuerthalen GRB 2026-142 vom 28. August 2026 wurde der Firma Walo Bertschinger AG, Jona, in Koordination mit dem kantonalen Arbeitsinspektorat (Bewilligung vom 25. August 2026), eine Ausnahmebewilligung im Sinne von Art. 30 Abs. 4 der Polizeiverordnung Feuerthalen für die Durchführung von Belagseinbauten an der Zürcherstrasse und Diessenhoferstrasse am Samstag, 5. September 2026, durchgehend von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Sonntag, 6. September 2026, durchgehend von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit Auflagen erteilt.
Die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner sowie Verkehrsteilnehmenden werden für allfällige Unannehmlichkeiten um Verständnis gebeten.
8245 Feuerthalen, 28. August 2026
GEMEINDERAT FEUERTHALEN