Aufhebung Feuerverbot im Siedlungsgebiet Feuerthalen/Langwiesen
Das allgemeine Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet von Feuerthalen/Langwiesen wird per Freitag, 28. August 2026 aufgehoben.
Die Gefahrensituation aufgrund der lange andauernden Trockenheit hat sich infolge der eingetretenen, wenn auch noch nicht sehr ausgiebigen, Niederschläge sowie des nächtlichen Temperaturrückgangs etwas entspannt. Aufgrund dieser Entwicklung und nach Einschätzung der Gefahrenlage ist die Aufhebung des absoluten Feuerverbots gerechtfertigt. Somit ist das Grillieren im Siedlungsgebiet der Gemeinde Feuerthalen/Langwiesen wieder gestattet. Der Beschluss des Gemeinderats Feuerthalen über das allgemeine Feuerverbot im Siedlungsgebiet vom 13. Juli bzw. 11. August 2026 wird mit Verfügung vom 27. August 2026 per 28. August 2026 aufgehoben.
Das vom Kanton erlassene Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50m) hat jedoch weiterhin Gültigkeit. Ebenso entbindet die Aufhebung des Feuerverbots ausserhalb des Waldgebiets nicht von sorgfältiger Handhabung von Grill- und Feuerstellen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Geräte kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt werden. Feuer und Glut ist jederzeit zu beaufsichtigen und der Funkenflug zu unterbinden
8245 Feuerthalen, 27. August 2026
GEMEINDERAT FEUERTHALEN