Navigieren in Feuerthalen

Schneiden von Bäumen und Sträuchern

In das Strassengebiet hineinragende Bäume und Sträucher beeinträchtigen in Kurven und bei Einmündungen die Sicht und sind verkehrsgefährdend.

Entlang von öffentlichen und privaten Strassen, Plätzen, Rad- und Fusswegen, sowie allen gesetzlich erforderlichen Zugängen (z.B. für die Feuerwehr, Kehrichtfahrzeug, Notfallfahrzeuge, etc.) sind die Pflanzen ständig auf die Grenze zurückzuschneiden.

Der freibleibende Lichtraum über Strassen hat 4.5 Meter und bei Wegen und Trottoirs 2.65 Meter zu betragen.

In den Übersichtsbereichen von Kurven, Ein- und Ausfahrten müssen die Pflanzen  auf 80 cm Höhe zurückgeschnitten werden.

Strassenbezeichnungen, Signalisationen und Hausnummern müssen gut lesbar sein. Ausserdem sind auch Hydranten und Strassenlaternen freizuschneiden.

So kann das Unfallrisiko reduziert werden!

Die VerkehrsteilnehmerInnen sind den GrundeigentümerInnen dankbar, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmasse, im Lichtraum und in Übersichtsbereichen, eingehalten werden. Werden die Mindestmasse nicht eingehalten, ist das Bauamt der Gemeinde Feuerthalen verpflichtet, die säumigen Grundeigentümer zu mahnen oder allenfalls den Pflanzenrückschnitt auf Kosten der Grundeigentümer zu veranlassen.

Termin: 31. August 2026

Vielen Dank für Ihre Bemühungen und Ihr Verständnis.

Feuerthalen, 07. August 2026                       

BAUAMT FEUERTHALEN