Feuerverbot im Siedlungsgebiet Feuerthalen
Ab dem 14. Juli 2026 gilt auf dem ganzen Gemeindegebiet von Feuerthalen/Langwiesen ein Feuer- und Feuerwerksverbot.
Auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Feuerthalen sowie in der Umgebung hat es seit längerer Zeit nicht mehr ausreichend geregnet. Die Wiesen, Felder, Böschungen und Waldgebiete sind deshalb sehr trocken. Die Gefahr eines grösseren Flächenbrandes ist erheblich, bereits kleine Funkenwürfe könnten Brände entfachen. In den kommenden Tagen ist weiterhin nicht mit ausreichend Niederschlag zu rechnen, die Temperaturen bleiben auf sehr hohem Niveau. Die Brandgefahr wird sich deshalb weiter verschärfen. Für eine Entspannung der Lage sind erhebliche Regenmengen, und zwar über eine längere Zeitspanne notwendig. Heftige, kurze Regenschauer (Gewitter) vermögen nicht in den trockenen Boden einzudringen, sondern fliessen zu rasch oberflächlich ab.
Der Gemeinderat beurteilt nach Rücksprache mit den relevanten Spezialisten und den Nachbargemeinden, auch im Hinblick auf den 1. August, die allgemeine Brandgefahr deshalb als sehr hoch und hat für das Gemeindegebiet mit Beschluss 2026-116 vom 13. Juli 2026
ab Dienstag, 14. Juli 2026, 12 Uhr ein allgemeines Feuerverbot
erlassen. Dieses allgemeine Feuerverbot bedeutet konkret:
- Keine offenen Feuer im Freien
- Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz betrieben werden (erlaubt sind Elektro-, Gas- oder Holzkohlegrills)
- Kein Abbrennen von Feuerwerk
- Keine Höhenfeuer
- Kein Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen oder Ballonen mit Wunderkerzen
- Das Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Rauchwaren oder Streichhölzern ist strengstens untersagt
Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, das Feuerverbot strikte zu befolgen und Widerhandlungen oder verdächtige Situationen (Feuerausbruch, Rauchentwicklung etc.) unverzüglich der Polizei oder der Feuerwehr zu melden (Telefon 117 oder 118).
Das allgemeine Feuerverbot gilt ab sofort bis auf Widerruf. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.
Gegen diese allgemeinverbindliche Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Statthalter des Bezirks Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einem allfälligen Rekurs gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
8245 Feuerthalen, 14. Juli 2026
GEMEINDERAT FEUERTHALEN