Ausnahmebewilligung für Sonntagsarbeit
Für den Belagseinbau beim Parkplatz an der Hauptstrasse 27 (Migros, Denner, Ottos) wurde der Firma Imthurn AG, Thayngen, in Koordination mit dem kantonalen Arbeitsinspektorat eine Ausnahmebewilligung für die Ausführung am Sonntag, 10. Mai 2026 erteilt.
Gemäss Art. 30 Abs. 1 der Polizeiverordnung Feuerthalen vom 15. Juni 2018 sind lärmige Arbeiten (inkl. Industrie-, Gewerbe-, Baustellen-, Haus- und Gartenarbeiten) an Samstagen ab 17 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen generell untersagt. Gemäss Art. 30 Abs. 4 Polizeiverordnung kann der Gemeinderat jedoch Ausnahmebewilligungen erteilen.
Die Firma Imthurn AG, Thayngen, ersuchte beim kantonalen Arbeitsinspektorat sowie bei der Gemeinde Feuerthalen um eine Ausnahmebewilligung für eine ausserordentliche Sonntagsarbeit zur Durchführung von Belagsarbeiten beim Parkplatz an der Hauptstrasse 27 (Migros, Denner, Ottos) in Langwiesen. Als Begründung machte die Firma Imthurn AG Sicherheitsaspekte sowie verfahrenstechnische Gründe geltend.
Mit Verfügung des Gemeinderats Feuerthalen GRB 2026-61 vom 6. Mai 2026 wurde der Firma Imthurn AG, Thayngen, in Koordination mit dem kantonalen Arbeitsinspektorat (Bewilligung vom 5. Mai 2026), eine Ausnahmebewilligung im Sinne von Art. 30 Abs. 4 der Polizeiverordnung Feuerthalen für die Durchführung von Belagseinbauten am Sonntag, 10. Mai 2026 auf dem Parkplatz der Liegenschaft Hauptstrasse 27 mit Auflagen erteilt.
Die Einwohnerinnen und Einwohner von Langwiesen werden für allfällige Unannehmlichkeiten um Verständnis gebeten.
8245 Feuerthalen, 6. Mai 2026
GEMEINDERAT FEUERTHALEN