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Dauernde Verkehrsanordnung: Stadtlockete, Langwiesen

Auf Antrag der Gemeinde Feuerthalen hat die Kantonspolizei Zürich eine Verkehrsanordnung für den Wendeplatz in der Stadtlockete, Langwiesen, verfügt.

Auf Antrag der Gemeinde Feuerthalen hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Feuerthalen, Langwiesen, Stadtlocktee: Das Parkieren von Fahrzeugen auf dem Wendeplatz ist verboten.

Verfügende Stelle: Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung

Rechtliche Hinweise: Gegen diese Verkehrsanordnung kann, während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Ergänzende rechtliche Hinweise: Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Frist: 30 Tage

Ablauf der Frist: 19.04.2026

Kontaktstelle: Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

Publizierende Stelle(n): Gemeinde Feuerthalen

GEMEINDERAT FEUERTHALEN