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Erneuerungswahl Gemeindebehörden 2026 – Wahlvorschläge

Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Mit-glieder der Gemeindebehörden und deren Präsidentin bzw. Präsidenten für die Amtsdauer 2026 - 2030.

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 19. September 2025 sind für die Erneuerungswahl der Gemeindebehörden und deren Präsidentin bzw. Präsidenten innert der gesetzten Fristen folgende Wahlvorschläge eingereicht worden

Als Mitglied des Gemeinderats Feuerthalen:

 

Ben-Attia, Orly

1984

Feuerthalen

Anwältin

neu

parteilos

 

D’Ascanio, Tonino

1969

Feuerthalen

Geschäftsführer

bisher

GLP

 

Freitag, Tobias

1986

Feuerthalen

Leiter Service und Reparaturen

neu

SVP

 

Frey, Thomas (Tom)

1969

Feuerthalen

Sachbearbeiter

neu

SVP

 

Gurtner, Holger

1980

Langwiesen

Regionalleiter Schulsozialarbeit

bisher

SP

 

Huber, Jessica

1991

Langwiesen

Leiterin Marketing/digitale Entwicklung

neu

parteilos

 

Schmid, Florian

1985

Feuerthalen

Forensiker

bisher

parteilos

 

Wenger, Rahel

1973

Feuerthalen

Floristin

neu

parteilos

 

Zanon, Igor

1967

Langwiesen

Polizist

bisher

FDP

 

Zulauf-Blarer, Edith

1973

Feuerthalen

Architektin FH

neu

parteilos

 

Zulauf, Felix

1966

Feuerthalen

Account Manager

neu

parteilos

 

Als Präsidentin bzw. Präsident des Gemeinderats Feuerthalen:

Frey, Thomas (Tom)

1969

Feuerthalen

Sachbearbeiter

neu

SVP

 

Gurtner, Holger

1980

Langwiesen

Regionalleiter Schulsozialarbeit

neu

SP

 

   

Als Mitglied der Schulpflege Feuerthalen:

 

Asani, Iljir

1990

Feuerthalen

Projektleiter Gebäudehülle

neu

SVP

 

Jost, Gregor

1983

Langwiesen

Pädagogischer Leiter / Sekundarlehrer

neu

parteilos

 

Roth, Robin

2000

Langwiesen

Wirtschaftsjurist ZFH

neu

SVP

 

Schlatter, Sandra

1987

Langwiesen

Mutter / Projektleiterin

neu

parteilos

 

Suter, Maja

1972

Langwiesen

Primarlehrerin

bisher

parteilos

 

Zünd-Gnädinger, Martha

1980

Langwiesen

Koordinatorin Integration

bisher

parteilos

 

Als Präsidentin bzw. Präsident der Schulpflege Feuerthalen:

Jost, Gregor

1983

Langwiesen

Pädagogischer Leiter / Sekundarlehrer

neu

parteilos

 

Roth, Robin

2000

Langwiesen

Wirtschaftsjurist ZFH

neu

SVP

 

Suter, Maja

1972

Langwiesen

Primarlehrerin

neu

parteilos

 

   

Als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission Feuerthalen:

 

Bosshart, Alessandro

1993

Schaffhausen

Leiter Steueramt

bisher

parteilos

 

Fabian, Arthur

1967

Feuerthalen

Diplom-Ingenieur Maschinenbau

bisher

parteilos

 

Pfalzgraf, Wolfgang

1967

Feuerthalen

Physiker

bisher

SP

 

Rohner, Lukas

1988

Feuerthalen

Administration Qualifikationsverfahren

bisher

parteilos

 

Stahel, Roger

1969

Feuerthalen

Aufseher/Betreuer

bisher

SVP

 

Als Präsidentin bzw. Präsident der Rechnungsprüfungskommission Feuerthalen:

Pfalzgraf, Wolfgang

1967

Feuerthalen

Physiker

bisher

SP

 

Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 21. November 2025, 12 Uhr, die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Feuerthalen (wahlleitende Behörde), Trüllergasse 6, 8245 Feuerthalen, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte [LS 161.1]).

Als Mitglied des Gemeinderats oder der Schulpflege ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung). Als Präsidentin bzw. Präsident des Gemeinderats oder der Schulpflege kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied des entsprechenden Gremiums wählen. Wählbar in die Rechnungsprüfungskommission ist jede stimmberechtigte Schweizerin bzw. jeder stimmberechtigte Schweizer (§ 23 GPR). Als Präsidentin bzw. Präsident der Rechnungsprüfungskommission kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied des entsprechenden Gremiums wählen

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Feuerthalen unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindekanzlei Feuerthalen, Trüllergasse 6, 8245 Feuerthalen (kanzlei@feuerthalen.ch), bezogen werden.

Sofern während der Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen, oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wahlvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am Freitag, 28. November 2025 im Feuerthaler Anzeiger amtlich publiziert (§ 53 Abs. 4 GPR).

Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 19. September 2025 am Sonntag, 8. März 2026 statt. In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung i.V.m. § 55 Abs. 1 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.

Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

8245 Feuerthalen, 14. November 2025

GEMEINDERAT FEUERTHALEN (wahlleitende Behörde)

open positions