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Weshalb der Rhein nur den Schaffhausern gehört (copy 1)

1067-1555-1895

Normalerweise verlaufen Grenzen etwa in der Mitte von Gewässern. Nicht so beim Rhein zwischen Feuerthalen und Schaffhausen. Die Grenze verläuft – ausser bei einem kleinen Stück auf der Höhe Langwiesens – dem Südufer des Rheins entlang. Feuerthalen hat weder Hoheitsrechte über den Rhein noch einen Anteil an der Rheinbrücke. Wieso?
Das hängt eng mit dem obenerwähnten Machtkampf über die Hoheitsrechte am Südufer des Rheins zusammen. Bereits 1067 gelingt es der Stadt Schaffhausen, sich in einer königlichen Urkunde alle Rechte am Rhein auf einer Länge von rund 3,5 Kilometern zu sichern. Zürich macht den Schaffhausern diese Rechte immer wieder streitig. Umsonst. Auch das Anrufen eidgenössischer Schiedsgerichte nützt nichts. So entscheiden am 7. August 1555 die vier Schiedsleute aus Bern, Luzern, Uri und Basel, dass der ganze Rhein wie auch die ganze Brücke mit Turm und Wachthäuschen zum Kanton Schaffhausen gehören. Der Kanton Zürich gibt sich bis in die jüngere Zeit nicht geschlagen. 1895 ruft er das Lausanner Bundesgericht an. Die Bundesrichter besteigen am 28. Oktober 1895 einen Dampfer, um sich ein Bild vor Ort zu machen. Welchen Eindruck sie in der Mitte des Rheins gewonnen haben, ist nicht überliefert. Aber natürlich kennt man den Urteilsspruch – nämlich dass die königliche Urkunde von 1067 keinen Zweifel offen lasse, und die Stadt Schaffhausen alle Recht am Rhein und an der Brücke besitze - und Feuerthalen resp. der Kanton Zürich gar keine.



Die Rheinbrücke um 1820

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