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Der ganze Rhein ist und bleibt Hoheitsgebiet des Kantons Schaffhausen (copy 1)

1897

Dass der Kanton Schaffhausen die ganzen Rechte am Rhein vom rechten und vom linken Ufer besitzt, hat den Kanton Zürich in seiner Geschichte immer wieder arg geärgert. Nie aber gelingt es ihm, die Situation zu ändern und die Grenze vom linken Rheinufer in die Rheinmitte zu verschieben. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts nimmt er einen bislang letzten Anlauf. Der Grund liegt im Aufschwung der Elektrizität. Die Kraft des Rheins hätte der Kanton Zürich allzu gerne für die Gewinnung elektrischer Energie genutzt. Der Konflikt wird bis vor Bundesgericht ausgetragen. Dieses entscheidet, dass die Rechte am Rhein so bleiben, wie sie sind. Dem Kanton Zürich und den Feuerthalern bleibt nichts anderes übrig, als die Faust im Sack zu machen

Flugaufnahme von 1921. 1897 entscheidet das Bundesgericht, dass der ganze Rhein zum Kantonsgebiet Schaffhausens gehört.
Flugaufnahme von 1921. 1897 entscheidet das Bundesgericht, dass der ganze Rhein zum Kantonsgebiet Schaffhausens gehört.

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