Urnengang vom 7. März 2021
A) Eidgenössische Abstimmung
- Volksinitiative vom 15. September 2017 «Ja zum Verhüllungsverbot»
- Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, BGEID)
- Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien
B) Kantonale Abstimmung
- Änderung der Verfassung des Kantons Zürich vom 17. August 2020 über die Anpassung der Grenzwerte
- Änderung des Sozialhilfegesetzes (SHG) vom 15. Juni 2020 zur Schaffung von klaren rechtlichen Grundlagen für Sozialdetektive
- Nennung der Nationalität bei Polizeimeldungen
a) Kantonale Volksinitiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben»
b) Gegenvorschlag des Kantonsrates: Änderung des Polizeigesetzes (PolG) vom 9. März 2020 über die Nennung der Nationalität bei Polizeimeldungen
c) Stichfrage
C) Kommunale Abstimmung/Wahlen
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Erneuerungswahl des Friedensrichters/der Friedensrichterin Feuerthalen für die Amtsdauer 2021 – 2027 (1. Wahlgang)
Folgende Kandidaten stellen sich für das Amt des Friedensrichters/der Friedensrichterin Feuerthalen zur Wahl:
Friedensrichter bzw. Friedensrichterin
Name
Vorname
Wohnort
Partei
Ben-Attia
Orly
Feuerthalen
parteilos
Comuzzi
Roman
Uhwiesen
parteilos
Für die Wahl des Friedensrichters/der Friedensrichterin werden leere Wahlzettel verwendet.
Das Wahlbüro ist bestrebt, die Stimmabgabe an der Urne unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften durchzuführen. Dennoch appelliert der Gemeinderat an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, beim kommenden Urnengang doch möglichst brieflich abzustimmen, um Engpässe bei den Urnenlokalen zu vermeiden.
Und so funktioniert die briefliche Stimmabgabe:
- Unterschreiben Sie Ihren Stimmrechtsausweis im dafür vorgesehenen Kästchen (in jedem Fall!).
- Legen Sie die Stimmzettel in das Stimmzettelcouvert (Lochcouvert) und verschliessen Sie es.
- Geben Sie den unterzeichneten Stimmrechtsausweis und das verschlossene Stimmzettelcouvert ins Antwortcouvert und verschliessen Sie dieses ebenfalls.
- Achten Sie darauf, dass die Rücksendeadresse (Gemeindeverwaltung Feuerthalen) durch das Couvert-Fenster sichtbar ist.
- Bringen Sie das Antwortcouvert rechtzeitig zur Post oder werfen Sie es bis Sonntag um 11 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Feuerthalen. Stimmzettel, die das Wahlbüro nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag (11 Uhr) erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Achtung: Der Stimmausweis muss in jedem Fall unterzeichnet werden.
8245 Feuerthalen, 7. Februar 2021
GEMEINDEKANZLEI FEUERTHALEN