Urnengang vom 29. November 2020
A) Eidgenössische Abstimmung
- Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt (Konzernverantwortungsinitiative)» (BBI 2020 5505)
- Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» (BBI 2020 5509)
B) Kantonale Abstimmung
keine Vorlagen
C) Kommunale Abstimmung
- Erlass der totalrevidierten Statuten des «Sicherheitszweckverbands Weinland (erläuternder Bericht)
Das Wahlbüro ist bestrebt, die Stimmabgabe an der Urne unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften durchzuführen. Dennoch appelliert der Gemeinderat an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, beim kommenden Urnengang doch möglichst brieflich abzustimmen, um Engpässe bei den Urnenlokalen zu vermeiden.
Und so funktioniert die briefliche Stimmabgabe:
- Unterschreiben Sie Ihren Stimmrechtsausweis im dafür vorgesehenen Kästchen (in jedem Fall!).
- Legen Sie die Stimmzettel in das Stimmzettelcouvert (Lochcouvert) und verschliessen Sie es.
- Geben Sie den unterzeichneten Stimmrechtsausweis und das verschlossene Stimmzettelcouvert ins Antwortcouvert und verschliessen Sie dieses ebenfalls.
- Achten Sie darauf, dass die Rücksendeadresse (Gemeindeverwaltung Feuerthalen) durch das Couvert-Fenster sichtbar ist.
- Bringen Sie das Antwortcouvert rechtzeitig zur Post oder werfen Sie es bis Sonntag um 11 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Feuerthalen. Stimmzettel, die das Wahlbüro nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag (11 Uhr) erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Achtung: Der Stimmausweis muss in jedem Fall unterzeichnet werden.
8245 Feuerthalen, 3. November 2020
GEMEINDERAT FEUERTHALEN