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10.08.2026: Bekanntgabe Interessenbindungen Schulpflege

Die Mitglieder der Schulpflege haben gemäss § 42 Abs. 2 GG ihre Interessenbindungen offengelegt. Der Gemeinderat hat diese zur Kenntnis genommen. Die Interessenbindungen werden in geeigneter Form auf der Homepage veröffentlicht.

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