Es wurde festgestellt, dass das im kommunalen Publikationsorgan am 20. März 2026 veröffentlichte Ergebnis der Erneuerungswahl der Gemeindebehörden (Gemeinderat, Schulpflege, RPK und Kirchenpflege) für die Amtsdauer 2026 – 2030 vom 8. März 2026 (1. Wahlgang) rechtskräftig ist.