Für die Umsetzung der Vorgaben gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) der Bushaltestelle an der Bahnhofstrasse wurde ein Kredit in der Höhe von CHF 320'000.00 gestützt auf Art. 27 Abs. 2 Ziff. 3 sowie ein Kredit in der Höhe von CHF 59'000.00 gestützt auf Art. 27 Abs. 1 Ziff. 1 der Gemeindeordnung Feuerthalen genehmigt.