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Allgemeines zur Einbürgerung

Sind Sie vor längerer Zeit in die Schweiz gezogen oder sogar hier geboren und aufgewachsen? Sie haben hier ein neues Zuhause gefunden, sind integriert und setzen sich mit dem Geschehen unseres Landes auseinander. Aus diesem Grund haben Sie den Wunsch in das Schweizer Bürgerrecht aufgenommen zu werden.

Ausländerinnen und Ausländer können in einem ordentlichen bzw. erleichterten Verfahren eingebürgert werden.

Im erleichterten Verfahren werden in ehelicher Gemeinschaft lebende Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizer (sofern der schweizerische Teil zum Zeitpunkt der Eheschliessung bereits Schweizer Bürger bzw. Bürgerin war) und Kinder eines schweizerischen Elternteils eingebürgert.

Im ordentlichen Verfahren erwerben Sie mit dem Schweizer Bürgerrecht, das Bürgerrecht des Kantons Zürich und der Gemeinde Feuerthalen.

Ebenfalls können Schweizer Bürgerinnen und Bürger das Bürgerrecht ihrer Wohngemeinde beantragen.

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens ist von Ihrer persönlichen Situation abhängig. Für das Einbürgerungsverfahren auf kommunaler Ebene ist der Gemeinderat zuständig. Am Verfahren beteiligen sich aber auch kantonale Behörden sowie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement.

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