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Aufenthaltsausweis (Heimatausweis)

Neuausstellung eines Aufenthaltsausweis (Heimatausweis)

Sie halten sich zum Wochenaufenthalt/zur Nebenniederlassung in einer anderen Gemeinde auf. Haben Sie sich bei der Einwohnerkontrolle dieser Gemeinde erkundigt, ob in Ihrem Fall der Wochenaufenthalt/die Nebenniederlassung akzeptiert werden kann?

Wenn ja, benötigen Sie einen Aufenthaltsausweis von uns, damit Sie sich mit Zweitwohnsitz in der anderen Gemeinde anmelden können. Dieses Dokument können Sie persönlich bei uns abholen (Ausweis mitnehmen) oder im Online Schalter bestellen.

Nach Ablauf der Frist muss der Aufenthaltsausweis verlängert oder der Einwohnerkontrolle abgegeben werden. Sollte der Aufenthaltsort ändern, muss ein neuer Aufenthaltsausweis beantragt werden.

Der Aufenthaltsausweis wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt (ausgenommen Studenten/Lehrlinge sowie Aufenthalte im Alters- und Pflegeheim).

Kosten 

Abholen des Aufenthaltsausweis: CHF 30.00
Bei Versand des Aufenthaltsausweis: CHF 33.00


Zuständige Abteilung