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Adressauskünfte aus dem Einwohnerregister

Die Adressauskünfte richten sich nach § 18 des Gesetzes über das Meldewesen und Einwohnerregister (MERG) vom 11. Mai 2015.

Einfache Auskunft

Privaten Personen werden auf Gesuch hin, gemäss § 18 Abs. 1 Gesetzes über das Meldewesen und Einwohnerregister (MERG) bekannt gegeben:

  • Name, Vorname, Adresse, Datum von Zu- und Wegzug

Pro Auskunft und angefragte Person werden CHF 15.00 in Rechnung gestellt.

Das Bestellformular finden Sie im Online-Schalter

Erweiterte Auskunft mit Interessennachweis

Wenn ein berechtigtes Interesse gemäss § 18 Abs. 1 und 2 Gesetzes über das Meldewesen und Einwohnerregister (MERG) glaubhaft gemacht wird und Ihrer schriftlichen Anfrage ein Interessennachweis beiliegt, werden zusätzlich folgende Daten bekanntgegeben:

  • Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Heimatort

Pro Auskunft und angefragte Person werden CHF 30.00 in Rechnung gestellt.

Aus Datenschutz- sowie aus Sicherheitsgründen werden an Privatpersonen keine Adressauskünfte per E-Mail oder Telefon beantwortet.
Über Personen mit Datensperre dürfen keine Auskünfte an Privatpersonen und Firmen erteilt werden!


Zuständige Abteilung