Baugesuch
Eine Baubewilligung ist erforderlich für die Errichtung, Änderung und Nutzung von Bauten und Anlagen sowie die Beseitigung von Gebäuden in Kernzonen (§ 309 PBG).
Baugesuchsunterlagen
Für Bauvorhaben sind gemäss § 3 BVV in der Regel folgende Pläne und Unterlagen erforderlich (Beachten Sie dazu auch folgendes Merkblatt):
-
Baugesuchsformulare (3fach)
-
Aktueller Katasterplan mit eingetragenen Baulinien und eingezeichnetem Bauvorhaben
-
Aktueller Grundbuchauszug (erhältlich beim Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Feuerthalen)
-
Projektpläne wie Grundrisse, Ansichten, Schnitte (3fach)
In den Plänen sind abzubrechende Teile gelb und neue Teile rot anzulegen (§ 4 BVV). Je nach Art und Lage des Bauvorhabens sind weitere Unterlagen notwendig (§ 5 BVV).
Das Baugesuch und sämtliche Unterlagen sind zu datieren und von der Bauherrschaft, dem Grundeigentümer und dem Projektverfasser zu unterzeichnen (§ 6 BVV ). Sämtliche Gesuchsunterlagen sind anschliessend der Bauverwaltung einreichen.