Feststellung Eintritt Rechtskraft kommunale Urnengänge vom 14.06.2026
Für die Urnenwahl der ev.-ref. Kirchenpflege (2.Wahlgang) und die Urnenabstimmungen zur Reorganisation des Kläranlageverbands vom 14. Juni 2026 wurde der Eintritt der Rechtskraft festgestellt.
Am 14. Juni 2026 fanden der zweite Wahlgang der Erneuerungswahlen der ev.-ref. Kirchenpflege für die Amtsdauer 2026 – 2030 sowie zwei kommunale Abstimmungen statt. Der Zusammenzug der durch das Wahlbüro ermittelten Auswertungsergebnisse für
- den 2. Wahlgang der Erneuerungswahl der ev.-ref. Kirchenpflege Feuerthalen
- die Totalrevision der Verbandsordnung des Kläranlageverbands Schaffhausen, Neuhausen, Feuerthalen und Flurlingen
- die neue Verbandsordnung und den Beitritt zum Abwasserverband Röti
wurden am 26. Juni 2026 im kommunalen Publikationsorgan, dem Feuerthaler Anzeiger, veröffentlicht.
Rekurse gemäss § 19 Abs. 1 lit. c des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (LS 175.2) sind innert der mit der Veröffentlichung der Ergebnisse angesetzten Frist von fünf Tagen keine erhoben worden. Die amtlich veröffentlichten Auswertungsergebnisse sind demnach unverändert geblieben.
Mit Beschluss vom 10. August 2026 stellte der Gemeinderat folglich gestützt auf § 83 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (LS 161) fest, dass die im kommunalen Publikationsorgan am 26. Juni 2026 veröffentlichten Ergebnisse der Urnenabstimmungen bzw. Urnenwahl rechtskräftig sind.
8245 Feuerthalen, 21.08.2026
GEMEINDEKANZLEI FEUERTHALEN