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Gasausstieg Gemeinde Feuerthalen bis 2040

In einem Grundsatzentscheid hat der Gemeinderat den Ausstieg aus der Gasversorgung analog der Stadt Schaffhausen beschlossen.

Die Gemeinde Feuerthalen wird heute noch grösstenteils durch SH POWER, Schaffhausen, mit Gas versorgt. Gleichzeitig ist der Ausbau der erneuerbaren Wärmeversorgung in Feuerthalen und Langwiesen in vollem Gange. Die führt dazu, dass die Anzahl Gasanschlüsse laufend abnehmen und das Gasnetz zunehmend unwirtschaftlich wird. Dies SH POWER bzw. die Stadt Schaffhausen haben deshalb am 14. Januar 2026 kommuniziert, dass die Stadt Schaffhausen den schrittweisen Ausstieg aus der Gasversorgung bis 2040 plant.

Da Feuerthalen von SH POWER versorgt und die Stadt Schaffhausen als grösster Gasabsatzmarkt bis 2040 aussteigen wird, besteht für Feuerthalen ein wirtschaftliches Risiko, indem sinkende Absatzmengen zu höheren Netzkosten führen, eine geringere Versorgungssicherheit gewährleistet oder kurzfristige Stilllegungsentscheide ausgelöst werden können. Gleichzeitig steht die Gemeinde in der Verantwortung ihren Einwohnerinnen und Einwohnern gegenüber und hat eine zentrale Koordinations-, Planungs- und Kommunikationsrolle zu übernehmen, auch wenn sie nicht die Gasnetzbetreiberin ist. Zudem entspricht ein Ausstieg aus der Gasversorgung bis 2040 den nationalen und kantonalen Klimazielen und unterstützt die Reduktion fossiler CO₂-Emissionen im Gebäudebereich. Hinzu kommt, dass die kantonalen Vorschriften zum Heizungsersatz dazu führen, dass neue Gasheizungen nur noch in Ausnahmefällen bewilligt werden.

Der Gemeinderat Feuerthalen hat sich deshalb mit Beschluss GRB 2026-63 vom 11. Mai 2026 in einem Grundsatzentscheid dafür ausgesprochen, die fossile Gasversorgung analog der Stadt Schaffhausen auf dem Gemeindegebiet bis spätestens 31. Dezember 2040 geordnet, sozialverträglich und koordiniert durch erneuerbare Wärmeversorgung ablösen zu wollen. Der Gemeinderat wird mit der SH POWER als Netzbetreiberin die Planung des Gasausstiegs koordinieren. Die Endkunden werden über das konkrete Vorgehen durch die SH POWER orientiert und gemeinsam nach passenden Lösungen gesucht.

Der Beschluss des Gemeinderats GRB 2026-63 vom 11. Mai 2026 liegt vom 29. Mai bis 28. Juni 2026 öffentlich bei der Gemeindekanzlei, Trüllergasse 6, 8245 Feuerthalen, auf und kann während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Gegen den Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs [§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 Satz 1 VRG] erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

8245 Feuerthalen, 29.05.2026

GEMEINDERAT FEUERTHALEN

open positions